Erzählungen

Schlagwort: Kommunalpolitik

Kommunalpolitik – kein Interesse!? (Teil 1)

Verwaltungswissenschaft ist ein nettes Hobby. Hin und wieder stolpert man über Interessantes: Zum Beispiel ein Buch über die Notwendigkeit von Kommunalpolitikmarketing.

Eher ein Zufallsfund war die Veröffentlichung „Marketing für Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik – Kommunikations- und Partizipationsstrategien für das Gemeinwohl vor Ort“ von Thomas Meyer-Breyländer (Breyer-Mayländer, 2019).

Der Autor konstatiert im ersten Kapitel „Sachstand und Problemstellung: Das (Des)-Interesse an kommunalen Themen“, es gäbe zwar ein Interesse an lokalen Geschehnissen. Er beruft sich unter anderem auf eine Allensbach-Studie, die leider aufgrund der lückenhaften Quellenangabe nicht nachrecherchierbar war. Aber da gibt es dennoch etwas recht aktuelles bei Statista von Allensbach. Nämlich: das Interesse der Bevölkerung in Deutschland an lokalen Ereignissen bzw. dem Geschehen am Ort von 2018 bis 2022 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170952/umfrage/interesse-fuer-lokale-ereignisse/. Es lässt sich jedenfalls aus diesen Daten in diesem Zeitraum erst einmal kein abnehmendes Interesse an lokalen Geschehnissen festmachen. Allerdings – lokales Geschehen ≠ Kommunalpolitik. Und so verweist auch Breyer-Mayländer auf die Wahlbeteiligung, die auf kommunaler Ebene nicht gerade für ausgeprägtes Interesse Kommunalpolitik spricht. Der Autor nennt als weitere Belege die These des Desinteresses an Kommunalpolitik weiter mit dem zunehmenden „Fachkräftemangel“, also der abnehmenden Bereitschaft, sich zur Wahl um politische Ämter zu stellen, kommunalpolitisch zu engagieren. Im Beitrag werden als mögliche Ursachen eine sehr starke Konsensorientierung in der Lokalpolitik und die Veränderungen in der Medienlandschaft, die unter anderem zu einer Verdrängung und Schrumpfung der Lokalberichterstattung über Kommunalpolitik führten und führen, benannt Diese Konsensorientierung sei vor allem in kleineren Gemeinden zu verzeichnen.

Hier zeigen sich erste Widersprüche. Die Wahlbeteiligung ist gerade in kleineren Städten und Gemeinden eher höher als in großen Städten. Damit ist der Zusammenhang, Politik ist zu konsensorientiert und deshalb ist die Motivation zu wählen geringer, zumindest zu hinterfragen. Auch die Verdrängung der Lokalberichterstattung als Faktor für Desinteresse an Kommunalpolitik ist eine etwas steile These, die man dann doch genauer überprüfen müsste. Jedoch: die These, dass sich Menschen interessieren sich sehr wohl für das, was in ihrem Umfeld passiert, allerdings eben nicht unbedingt für Kommunalpolitik, würde ich unterstützen. Und dass es hier nicht nur um ein mit Marketing behebbares Imageproblem, sondern um den fundamentalen Ansatz der demokratischen kommunalen Selbstverwaltung geht.

Partizipationsparadox

Die Wahlbeteiligung insbesondere auf kommunaler Ebene hat tatsächlich abgenommen (Grotz, Schroeder, 2021). Trotz des Ausbaus der politischen Beteiligungsmöglichkeiten ist die Wahlbeteiligung auf kommunaler Ebene am stärksten zurück gegangen (Vetter und Remer-Bollow 2017, S. 196).

Wahlbeteiligung an Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament, 1946 und 2012 (in Prozent). Quelle: Vetter, A., Remer-Bollow, U. (2017)

Auch das Vertrauen in die kommunalen Institutionen hat deutlich abgenommen. Restriktiv und vertrauensmindernd wirken insbesondere die Ausdünnung kommunaler Angebote freiwilliger öffentlicher Leistungen aus finanziellen Gründen und und Maßnahmen des staatlichen Gesetzgebers, die einen Rückbau von Wohlfahrtsstaatlichkeit beinhalten, die durch die kommunale Ebene vollzogen werden müssen. (Holtmann 2013, S. 793) Hiermit ist also die These widerlegt, es zähle allein das Sparsamkeitsdogma und die Wählenden belohnten dies. Tun sie eben gerade nicht.

Die Wahlbeteiligung unterscheidet sich innerhalb und zwischen den Kommunen. Innerhalb der Städte ist insbesondere ist vor allem die soziale Lage entscheidend. Man kann es auf die Formel bringen: Je prekärer die soziale Situation in einem Stadtteil, desto geringer fällt dort die Wahlbeteiligung aus. Und: wirksam ist das, was sich als soziale Kontrolle beschreiben lässt. In kleineren Gemeinden, wo die Akteur*innen personlich bekannt sind, ist die Wahlbeteiligung tendenziell höher als in Städten mit mehr Anonymität (Heinisch und Mühlböck 2016).

 Politisches Desinteresse? Eher nicht. So genannte vordemokratische Verfahren haben zugenommen. Der Bürgerbegehrensbericht 2020 von Mehr Demokratie e.V. zeigt, dass in größeren Städten überdurchschnittlich häufig Bürgerbegehren und Ratsreferenden stattfanden:

„In Deutschland haben 70 Prozent aller Gemeinden weniger als 5.000 Einwohner/-innen. In diesen kleinen Gemeinden wurden jedoch nur 31 Prozent aller Verfahren durchgeführt. 14,6 Prozent aller Verfahren fanden in größeren Städten und Landkreisen mit mehr als 50.000 Einwohner/innen statt. Diese machen lediglich 6,1 Prozent aller Gemeinden und Landkreise aus – ziehen also überdurchschnittlich viele Verfahren auf sich.“

2020-09-28_Bu__rgerbegehrensbericht_Web.pdf (mehr-demokratie.de)https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2020-09-28_Bu__rgerbegehrensbericht_Web.pdf

Warum das so ist, begründen die Autor*innen wie folgt:

„- In kleinen Gemeinden haben die Bürger/innen bessere Einflussmöglichkeiten auf die „etablierte“ Politik als in größeren Städten. Die Kommunikation ist einfacher und direkter, Probleme und Konflikte können so frühzeitiger erkannt und diskutiert werden. Es kommt gar nicht erst zu einem Bürgerbegehren.

– Erkenntnisse der politischen Kulturforschung zeigen, dass in vielen kleinen Gemeinden Pflicht und Akzeptanzwerte dominieren. Die etablierte Politik und die lokalen Autoritäten werden so weniger in Frage gestellt. Die Folge: Bürgerbegehren werden seltener angewandt.

– Mit der Einwohnerzahl wachsen die Aufgaben einer Kommune. Es gibt somit mehr potenzielle Themen für Bürgerbegehren – etwa Bäder, Kitas, Schulen oder Jugendeinrichtungen.“

2020-09-28_Bu__rgerbegehrensbericht_Web.pdf (mehr-demokratie.de)

Im Zweifelsfall bedienen sich die Bürger*innen einer größeren Stadt also eher vordemokratischer Verfahren als dem Wahlrecht und dann gleicht sich das alles irgendwie aus? So einfach ist es dann auch wieder nicht. Politische Partizipation hängt sehr stark mit dem sozioökonomischen Status zusammen. Nichtwähler*innen sind nicht unbedingt diejenigen, die als Ausgleich ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Es bleibt komplex.

bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwohl

Breyer-Mayländer geht in seinem Buch auch auf das bürgerschaftliche Engagement ein. Denn oftmals bringen sich Engagierte auch in Beteiligungs. und Entscheidungsprozesse ein. Bürgerschaftliches Engagement ist ein so strapazierter wie unklarer abgegrenzter Begriff für freiwilliges Engagement – Retter der Demokratie, Basis des Gemeinwesens. Die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ definiert bürgerschaftliches Engagement folgendermaßen:

Bürgerschaftliches Engagement ist eine freiwillige, nicht auf das Erzielen eines persönlichen materiellen Gewinns gerichtete, auf das Gemeinwohl hin orientierte, kooperative Tätigkeit. Sie entfaltet sich in der Regel in Organisationen und Institutionen im öffentlichen Raum der Bürgergesellschaft. Selbstorganisation, Selbstermächtigung
und Bürgerrechte sind die Fundamente einer Teilhabe und
Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen. Bürgerschaftliches Engagement schafft Sozialkapital, trägt damit zur Verbesserung der gesellschaftlichen Wohlfahrt bei und entwickelt sich, da es von den Bürgerinnen und Bürgern ständig aus der Erfahrung ihres Lebensalltags gespeist wird, als offener gesellschaftlicher Lernprozess. In dieser Qualität liegt ein Eigensinn, der über den Beitrag zum Zusammenhalt von
Gesellschaft und politischem Gemeinwesen hinausgeht.

BERICHT
DER ENQUETE-KOMMISSION
„ZUKUNFT DES BÜRGERSCHAFTLICHEN ENGAGEMENTS“, 2002 14_8900_GESAMT.PDF (BUNDESTAG.DE)

Im Bericht der Enquete-Kommission heißt es weiter:

Jedoch ist nicht jedes freiwillige, nicht auf Gewinn gerichtetes Engagement als bürgerschaftliches Engagement zu bezeichnen. […] Engagement z.B. von radikalen Gruppen, das darauf gerichtet ist, der Bürgergesellschaft zu schaden oder Gruppen aus ihr auszugrenzen, fällt nicht unter den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“. Gleiches gilt für nach außen abgedichtete Beziehungsnetzwerke, die dazu benutzt
werden, Sonderinteressen durchzusetzen.

BERICHT
DER ENQUETE-KOMMISSION
„ZUKUNFT DES BÜRGERSCHAFTLICHEN ENGAGEMENTS“, 2002 14_8900_GESAMT.PDF (BUNDESTAG.DE)

Was aber ist nun Gemeinwohl? Auch dieser Begriff ist so überstrapaziert wie unscharf. Die Unschärfe

… ergibt sich vielmehr schon daraus, dass wir es in Gemeinwohldiskursen mit einem ganzen Bündel oder einer Familie von Begriffen zu tun haben, deren angemessene Verwendung jeweils abhängt von der sozialen Gruppe, über die gesprochen wird. […] Wenn also vom Wohl oder Interesse einer Gruppe die Rede ist, muss präzisiert werden, um was für eine und welche Gruppe es geht. Und was immer man genau unter einem Gruppeninteresse zu verstehen hat, klar ist, dass Gruppeninteressen konfligieren können: intern jeweils mit anderen Interessen derselben Gruppe und ihrer Mitglieder, extern mit den Interessen anderer Gruppen und von Nichtmitgliedern. Insoweit handeln Überlegungen zu Gruppeninteressen nicht nur von Fragen der kollektiven Identität und der Präferenz- oder Nutzenaggregation, sondern ebenso von Ressourcenallokation und -distribution.“

Hiebaum, C. (2021). Einleitung. In: Hiebaum, C. (eds) Handbuch Gemeinwohl. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21086-1_45-2  

Und am Ende steht die Entscheidung…

Bürgerschaftliches Engagement erfordert also unter Umständen Entscheidungen von kommunalpolitischen Entscheidungsträger*innen – den gewählten Vertreter*innen in den kommunalpolitischen Gremien. Über Anliegen. Zwischen konkurrierenden oder gar gegensätzlichen Interessen. Das ist kann für beide Seiten recht spaßbefreit sein. Auch deshalb, weil die Vertreter*innen in den kommunalpolitischen Gremien Entscheidungen nur innerhalb bestimmter Grenzen treffen können. Sie sitzen gewissermaßen zwischen allen Stühlen.

Strukturmodell der bundesdeutschen Kommunalverfassung. Quelle: Grotz, F., Schroeder, W. (2021). Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene. In: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08638-1_14

Fortsetzung folgt.

Literatur:

Breyer-Mayländer, T. (2019). Marketing für Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden.

Grotz, F., Schroeder, W. (2021). Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene. In: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden.

Heinisch, R., Mühlböck, A. Auf die Größe kommt es an! Neue empirische Evidenz zur Wahlbeteiligung in Gemeinden. Z Vgl Polit Wiss 10, 165–190 (2016).

Holtmann, E. (2013). Parteien auf der kommunalen Ebene. In: Niedermayer, O. (eds) Handbuch Parteienforschung. Springer VS, Wiesbaden.

Holtmann, E., Rademacher, C., Reiser, M. (2017). Folgen lokale Wahlen ihren eigenen Gesetzen?. In: Kommunalpolitik. Elemente der Politik. Springer VS, Wiesbaden.

Vetter, Angelika, und Uwe Remer-Bollow. 2017. Bürger und Beteiligung in der Demokratie: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS.

Vetter, A., Remer-Bollow, U. (2017). Wahlen und Wahlbeteiligung. In: Bürger und Beteiligung in der Demokratie. Grundwissen Politik. Springer VS, Wiesbaden.

Wer regiert hier wen?

Verwaltungswissenschaft ist ein nettes Hobby. Hin und wieder stolpert man über Interessantes:

„Im Zuschnitt der Befugnisse des Gemeinderates unterscheiden sich die Gemeindeordnungen der Bundesländer nicht unerheblich. Wird ein Index der institutionellen Stärke der Ratsvertretungen gebildet, so stehen die Räte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vergleichsweise stark da. Sachsen und Bayern bilden bei dieser Rangfolge das Schlusslicht.“

Quelle: Holtmann, E., Rademacher, C., Reiser, M. (2017). Wer regiert, wer kontrolliert? Verteilung der Macht im kommunalen Entscheidungsdreieck von Rat, Bürgermeister und Verwaltung. In: Kommunalpolitik. Elemente der Politik. Springer VS, Wiesbaden.

Ebenfalls interessant: der Autor spricht von einer Tendenz zur „Präsidentialisierung“ von Kommunalpolitik und von einer unechten, mindestens aber schiefen Gewaltenteilung in der kommunalen Selbstverwaltung. Denn einerseits habe ein Bürgermeister (erhebliche) Eingriffsrechte im Hinblick auf die Entscheidungen des Gemeinderates – umgekehrt kann der Rat den Bürgermeister beispielsweise nicht abwählen. Insgesamt verlören die Gemeinderäte an Macht und Einfluss, wenn man die Instrumentarien und Strukturen betrachtet. In der Selbstwahrnehmung sei dies jedoch nicht so. In Befragungen habe sich ergeben, die Mitglieder von Gemeinderäten bescheinen sich selbst großen Einfluss. Die Ratsmitglieder halten sich also für einflussreicher, als sie es tatsächlich formal sind. Es gibt wohl wenig Forschung darüber, dennoch lohnte die Frage, wie dies in der Wahrnehmung der Bürger*innen sich darstellt. Betrachtet man die Wahlbeteiligung, so liegen Kommunal- und Bürgermeisterwahlen am Ende der Beteiligungskette. Nimmt man die Wahlbeteiligung als Indikator für die Wichtigkeit, so sind Stadtrat und Bürgermeister den Wähler*innen am egalsten.

An dieser Stelle könnte man schon zu ein paar Interpretationen und Hypothesen kommen. Ich lese weiter.

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