Verwaltungswissenschaft ist ein nettes Hobby. Hin und wieder stolpert man über Interessantes:
„Im Zuschnitt der Befugnisse des Gemeinderates unterscheiden sich die Gemeindeordnungen der Bundesländer nicht unerheblich. Wird ein Index der institutionellen Stärke der Ratsvertretungen gebildet, so stehen die Räte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vergleichsweise stark da. Sachsen und Bayern bilden bei dieser Rangfolge das Schlusslicht.“
Quelle: Holtmann, E., Rademacher, C., Reiser, M. (2017). Wer regiert, wer kontrolliert? Verteilung der Macht im kommunalen Entscheidungsdreieck von Rat, Bürgermeister und Verwaltung. In: Kommunalpolitik. Elemente der Politik. Springer VS, Wiesbaden.
Ebenfalls interessant: der Autor spricht von einer Tendenz zur „Präsidentialisierung“ von Kommunalpolitik und von einer unechten, mindestens aber schiefen Gewaltenteilung in der kommunalen Selbstverwaltung. Denn einerseits habe ein Bürgermeister (erhebliche) Eingriffsrechte im Hinblick auf die Entscheidungen des Gemeinderates – umgekehrt kann der Rat den Bürgermeister beispielsweise nicht abwählen. Insgesamt verlören die Gemeinderäte an Macht und Einfluss, wenn man die Instrumentarien und Strukturen betrachtet. In der Selbstwahrnehmung sei dies jedoch nicht so. In Befragungen habe sich ergeben, die Mitglieder von Gemeinderäten bescheinen sich selbst großen Einfluss. Die Ratsmitglieder halten sich also für einflussreicher, als sie es tatsächlich formal sind. Es gibt wohl wenig Forschung darüber, dennoch lohnte die Frage, wie dies in der Wahrnehmung der Bürger*innen sich darstellt. Betrachtet man die Wahlbeteiligung, so liegen Kommunal- und Bürgermeisterwahlen am Ende der Beteiligungskette. Nimmt man die Wahlbeteiligung als Indikator für die Wichtigkeit, so sind Stadtrat und Bürgermeister den Wähler*innen am egalsten.
An dieser Stelle könnte man schon zu ein paar Interpretationen und Hypothesen kommen. Ich lese weiter.